Kirsten Paul war nach dem Assesorexamen 1990 zunächst im öffentlichen Dienst bei einer Berufsgenossenschaft beschäftigt. Das Aufgabengebiet umfasste hauptsächlich Verwaltungs- und Sozialrecht mit dem Schwerpunkt Widerspruchsverfahren sowie Arbeitsrecht. Seit 1991 ist sie als zugelassene Rechtsanwältin selbständig tätig. Hierbei berät sie die Rechtsabteilung einer weltweit agierenden Körperschaft. Zudem ergab sich ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Gebiet des Familienrechts, d.h. Ehescheidung, Versorgungsausgleich, Güterrecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindschaftsrecht. Die Rechtsanwältin verfügt über langjährige praktische Erfahrung und Kenntnisse, die das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung vermittelte Maß weit übersteigen und durch kontinuierliche regelmäßige Fortbildung nachgewiesen werden. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt besteht auf dem Gebiet der Bearbeitung und Regulierung von Verkehrsunfallsachen (sowohl im Inland als auch im Ausland). Ferner kam im Jahre 2010 eine Dozententätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bei einer Fachakademie hinzu.