Andreas Paul ist seit 1986 als zugelassener Rechtsanwalt tätig, zunächst in einer Kanzlei in Frankfurt mit Schwerpunkt im Versicherungsrecht und seit 1988 selbständig auf dem gesamtem Gebiet des bürgerlichen Rechts und des Arbeitsrechts. Wegen der damals bestehenden Zulassungsregelungen lag das Hauptgewicht der Tätigkeit auf Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Nach dem Wegfall der Zulassungsbeschränkung im Jahre 2002 hat sich die Tätigkeit auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt. Neben der rechtlichen Betreuung einer Rechtsabteilung einer weltweit agierenden Körperschaft, wozu auch umfassende erbrechtliche Beratung und die Abwicklung von Erbschaften gehörte, hat sich ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts - Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht - ergeben, der sowohl die Beratung auf Arbeitgeberseite als auch die Beratung von Betriebs-/Gesamtbetriebsräten verschiedener Unternehmen einschließt. Hierbei ergab sich eine Spezialisierung in dem Bereich der variablen Vergütung von Mitarbeitern (Provision - Provisionsansprüche, Boni, Sondervergütung, Zielvereinbarung, Umsetzung von internationalen Provisionsplänen in das deutsche Arbeitsrecht) als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt. Ferner kam im Jahre 2003 eine Dozententätigkeit auf dem Gebiet des Mietrechts - Wohnraum- und Gewerberaummietrecht - bei einer Fachakademie hinzu.

 


 

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